Unsere AGB´s

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der KAHLKE GmbH & Co. KG, 29227 Celle:

1. Allgemeines

Unsere Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Warenlieferungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, soweit wir mit unseren Abnehmern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes als verbindlich anerkannt haben. Durch Erteilung einer Bestellung erkennt der Kunde ausdrücklich diese Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen wirksam; unwirksame Bestimmungen gelten soweit sie gesetzlich zulässig gewesen wären. Die Vertragsbestimmungen zwischen Käufer und Verkäufer unterliegen deutschem materiellem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

2. Angebot, Auftragsannahme und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Jegliche mündliche oder fernmündliche Abmachungen werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Schweigen gilt nicht als Annahme. Unsere Mitarbeiter haben im Rahmen der üblichen Handelsgepflogenheiten Vollmacht zum Abschluß von Kaufverträgen zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie sind nicht befugt, von dem Inhalt dieser Bedingungen oder dem sonstigen Inhalt des Vertrages abzuweichen oder den Vertragsinhalt zu ergänzen oder Zusagen oder Zusicherungen zu geben.

Alle Aufträge werden unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ist diese nicht gegeben oder übermäßig erschwert, z.B. durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Lieferstop bei Zahlungsverzug des Kunden oder Nichtlieferung des Vorlieferanten, so ist die Kahlke GmbH & Co.KG berechtigt, ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

3. Preise und Lieferung

Unsere Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in der Rechnungswährung oder im Gegenwert in EURO gemäß offiziellem Umrechnungskurs.

Die Waren werden in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert. Für die Bestimmung des Gewichtes ist das auf der Verpackung angegebene Füllgewicht zum Zeitpunkt der Abpackung maßgebend. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Eine Abholung der Ware kann von uns bis auf Widerruf gestattet werden. Die Abholung darf den normalen und rationellen Geschäftsablauf nicht beeinträchtigen. Ein Anspruch auf eine Abholvergütung besteht nicht. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft. Bei sämtlichen Verkäufen auf spätere Lieferung ist die glückliche und rechtzeitige Ankunft der Ware sowie richtige Belieferung vorbehalten. Tritt der Fall der glücklichen und rechtzeitigen Ankunft nicht ein, so sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt aber nicht verpflichtet. Wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht, enthalten unsere Preise die Kosten für die Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Verpackungen aller Art. Leihweise überlassene (Gitter- u.a.) Boxen, Paletten, Container, Pfandkisten oder ähnliche Transportverpackungen bleiben im Eigentum des Verkäufers. Für Beschädigungen oder Verlust dieser Verpackungen tritt der Käufer ein. Bei Nichtrückgabe erfolgt Berechnung.

4. Gefahrenübergang und Gewährleistung

Mit der Übergabe der Ware in die Verfügungsmacht des Abnehmers geht die Gefahr auf ihn über. Erfolgt die Anlieferung des Abnehmers durch Spedition oder Frachtführer, so geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an diesen, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder einer Niederlassung auf den Abnehmer über. Im Streckengeschäft erfolgen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Ist die Lieferung – Frei Haus des Käufers – vereinbart, so gehen Gefahr und Qualitäts-/ Quantitätsrisiko auf den Käufer in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware ent-/geladen wird oder die Ware auf seinen Namen umgelagert oder umgeschrieben ist. Dieser Zeitpunkt gilt als Empfangnahme der Ware durch den Käufer. Sämtliche Reklamationen und offene Mängel sind uns sofort bei der Empfangnahme, LKW-stehend, mitzuteilen und schriftlich auf dem Lieferschein mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift festzuhalten. Ansonsten gilt für Mängelrügen eine Frist von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung, ebenfalls schriftlich mit der jeweiligen Lieferschein-Nr. und Datum sowie Stempel und Unterschrift. Im Reklamationsfall müssen die Waren zu unserer Besichtigung oder evtl. Abholung aufbewahrt werden, da die Gewährleistung für begründete Mängel sich unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche auf kostenlose Nachlieferung mängelfreier Ware unter Rückgabe der entsprechenden Menge der beanstandeten Ware beschränkt. Für die Nachlieferung gelten die Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen entsprechend. Irgendwelche Schadensersatzansprüche, auch wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und wegen Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind oder wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten auch Nebenpflichten, werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist. Abbildungen, Gewichte, Maße – auch in Zeichnungen-, Beschreibungen usw. in Preislisten, Prospekten, Drucksachen usw. sind unverbindlich und begründen keine Haftung. Das Gleiche gilt auch für Proben und Muster.

5. Lagerung der Tiefkühlprodukte

Tiefkühlprodukte müssen ohne die Kühlkette zu unterbrechen bei mindestens -18 Grad C gelagert werden. Einmal aufgetaut, dürfen sie nicht wieder eingefroren werden. Für Schäden, die infolge Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, haftet die Kahlke GmbH & Co. KG nicht.

6. Leihgeräte

Für Leihgeräte ist der Abschluss eines Verkaufsgerätevereinbarungsvertrages mit gesonderten Leihbedingungen erforderlich.

7. Fälligkeit und Zahlung

Der Kaufpreis ist sofort bei der Anlieferung bar rein netto ohne Abzug zu bezahlen. SEPA-Lastschriften, Schecks und sonstige Zahlungsvereinbarungen gelten erst nach erfolgter Einlösung ohne Rücknahmemöglichkeit als Zahlung im Sinne unserer Bedingungen.

8. Zahlungsverzug und Aufrechnung

Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 von Hundert über den jeweiligen Bundesbank-Basissatz, mindestens jedoch 6 % p.a. ab Fälligkeitstag zu berechnen. Anfallende Mahn- und Inkassospesen belasten wir weiter. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund von Gegenansprüchen des Abnehmers ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht schriftlich zugestanden oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder bei Zahlungsverzug des Abnehmers werden, ohne Rücksicht auf etwaige Zahlungsvereinbarungen und die Laufzeit hereingenommener Schecks, alle unsere noch offenen Forderungen sofort fällig. Teilzahlungen sind nach unserer Bestimmung auf Haupt-forderung, Zinsen, Kosten und ältere Forderungen zu verrechnen. Wir haben das Recht, von noch laufenden Lieferverträgen zurückzutreten und für weitere Lieferungen oder Teillieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Im übrigen behalten wir uns sämtliche Schadensersatzansprüche bei Nichterfüllung der Verpflichtungen aus mit uns abgeschlossenen Kaufverträgen vor.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden dürfen, vor. Durch Verarbeitung der gelieferten Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind wir und Käufer schon jetzt darüber einig, daß das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns übergeht. Bei der Verarbeitung gelieferter Waren mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch, insoweit als die Ware verarbeitet ist.

Enthält das Verarbeitungsprodukt neben unserer Vorbehaltsware nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an uns ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten, steht uns ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Übersicherungsklausel: Soweit unsere Gesamtforderung durch solche Abtretungen zu mehr als 120 % zweifelsfrei gesichert ist, wird der Überschuß der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl freigegeben. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sofort mitzuteilen.

10. Warenrückgaben

Die Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden gesondert beschaffter Ware ist ausgeschlossen.

11. Haftung

Wir haften nur bei grobem Verschulden und nur für den unmittelbaren Schaden, der für uns bei Vertragsabschluß voraussehbar war und vertragstypisch ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht nur für unser eigenes Handeln, sondern auch für das unserer Angestellten, Arbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Bei Unmöglichkeit und Unvermögen unsererseits stehen dem Käufer keine Schadensersatzansprüche zu. Wir können vom Vertrag zurücktreten oder bei teilweiser Unmöglichkeit oder Unvermögen auch den Teilrücktritt erklären. Ansprüche auf Mängelgewährleistung und Schadenersatzansprüche verjähren 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

12. Versand-, Liefer- und Leistungszeit, höhere Gewalt

Lieferfristen und –termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Steht dem Käufer die Ware nicht zum voraussichtlichen Lieferzeitpunkt zur Verfügung, so kann er ihm zustehende Rechte nur geltend machen, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist. Alle Fälle höherer Gewalt, wie Krieg und Mobilmachung, Verfügungen von hoher Hand, berechtigen uns – auch wenn wir uns bereits im Verzug befinden sollten – entweder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Entsprechendes gilt u.a. auch für Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen sowie andere Störungen durch Unruhen, Beschlagnahme, Verladeraum- oder Rohmaterialmangel sowie für sonstige unerwartete Ereignisse.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die von uns zu erbringende Leistung ist Celle. Erfüllungsort für die vom Käufer zu erbringenden Leistungen einschließlich Zahlung ist Celle. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Streitigkeiten ist Celle, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, einen im Land des Käufers liegenden Gerichtsstand zu wählen. Für die Auslegung der aufgrund unserer Lieferungsbedingungen abgeschlossenen Verträge ist deutsches Recht anzuwenden.

14. Achtung bei Zollabfertigung !

Die Kahlke GmbH & Co. KG haftet nicht bei Verstoß gegen die Verkehrsfähigkeit der Produkte außerhalb Deutschlands.

15. Salvatorische Klausel

Verträge mit der Kahlke GmbH & Co. KG bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind nach dem mutmaßlichen Willen der Parteien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen auszufüllen.

Stand 10/2013